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Pressemitteilung
Setz- und Brutzeit – Hunde an die Leine, Danke!

Setz- und Brutzeit – Hunde an die Leine, Danke!

Vom 01. März bis 15. Juni jeden Jahres dauert die so genannte „Setz- und Brutzeit"

Vom 01. März bis 15. Juni jeden Jahres dauert die so genannte „Setz- und Brutzeit", in der die Wildtiere, wie Rehe, Wildschweine, Feldhasen, Kaninchen und Vögel ihre Jungtiere zur Welt bringen.

Damit weder die Eltern noch die Jungtiere gefährdet oder gestört werden, sollte man sich bei Spaziergängen in Wald und Feld besonders rücksichtsvoll verhalten. In dieser Zeit stellen frei laufende Hunde eine besondere Gefährdung und Beunruhigung für die Wildtiere und deren Nachwuchs dar.

NaturFreunde appellieren daher und fordern alle Hundebesitzer:innen auf, darauf Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde in der Wald- und Feldgemarkung an der Leine und auf den Wegen oder am direkten Wegesrand laufen zu lassen.

So können beispielsweise Rehe und Hasen, aber auch Bodenbrüter wie Rebhühner, Fasane und Enten, bei Störungen durch Menschen oder freilaufende Hunde von ihrem Nachwuchs bzw. ihren Gelegen getrennt werden, die dann schnell auskühlen oder aber leicht den Hunden oder natürlichen Feinden zum Opfer fallen. Allerdings sollen scheinbar „verwaiste“ Junghasen oder Rehkitze keinesfalls angefasst werden, denn wenn dem Nachwuchs plötzlich menschlicher Geruch anhaftet, könnten die Elterntiere ihre Jungen tatsächlich verstoßen.

Es gibt für zwar im Waldgebiet von Nordrhein Westfalen (noch) keine generelle Anleinpflicht für Hunde in der Wald- und Feldgemarkung (mit Ausnahme von Naturschutzgebieten, in denen Hunde grundsätzlich angeleint werden müssen), aber Hundehalter müssen ihre Hunde jederzeit unter Kontrolle haben.

In Essen, wie in vielen anderen Städten, gilt allerdings eine Leinenpflicht für Hunde. 

Das bedeutet, dass Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen müssen, wenn sie in öffentlichen Bereichen wie Straßen, Parks oder auf Gehwegen unterwegs sind. Dies gilt auch in Essen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Leinenpflicht, zum Beispiel in speziellen Hundeauslaufgebieten oder in Hundewiesen, wo Hunde frei herumlaufen dürfen. Die Leinenpflicht dient dazu, die Sicherheit von Menschen und Tieren in der Stadt zu gewährleisten und Konflikte zwischen Hunden und anderen Tieren oder Menschen zu vermeiden. Es ist wichtig, dass Hundehalter die Leinenpflicht beachten und ihre Hunde entsprechend anleinen, um Unfälle und Zwischenfälle zu vermeiden.

Daher ist gerade während der „Setz- und Brutzeit“ im Frühjahr besondere Rücksicht auf die freilebenden Tiere zu nehmen.

Aber nicht nur Hunde, sondern auch Katzen stellen während der Brutzeit eine potenzielle Gefahr für viele Vögel und Kleintiere dar. Beim Umherstreifen durch Gärten und Wälder sind vor allem Jungvögel der Bodenbrüter oder noch nicht flugfähige Tiere durch sie bedroht. Was für die Katze oftmals nur ein Spiel sein mag, endet für viele Vögel unter Umständen tödlich, da selbst kleinste Verletzungen durch die Zähne einer Katze zu schweren Infektionen führen können.

Bei der Gartenarbeit ebenfalls die Brutzeit beachten

Mit Verweis auf die Brutzeit der Vögel schreibt das Bundesnaturschutzgesetz vor, dass während der Zeit vom 1. März bis zum 30. September das Abschneiden oder Beseitigen von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen verboten ist. Lediglich „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ sind erlaubt. Natürlich muss auch hierbei auf brütende Vögel Rücksicht genommen werden. Vor einem schonenden Pflegeschnitt sollte daher unbedingt kontrolliert werden, ob dadurch eine Beeinträchtigung für Vögel entstehen kann. Ist diese nicht ausgeschlossen, ist der Schnitt auf den Herbst zu verlegen.

Für die meisten Spaziergänger- und NaturFreund:innen mit und ohne Hund versteht es sich von selbst, in dieser Zeit die Ruhezonen berücksichtigen. Für diejenigen, die es nicht berücksichtigen, kann es empfindliche Strafen geben.

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