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Pressemitteilung
Tempo 30 die Regel, Tempo 50 die Ausnahme.

Tempo 30 die Regel, Tempo 50 die Ausnahme.

Tempo 30 die Regel, Tempo 50 die Ausnahme. 🚗💨

Immer mehr Städte und Gemeinden fordern für die Einführung von Tempo 30 eine Änderung der Straßenverkehrsordnung. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist nicht überzeugt. Pilotversuche zeigen: Tempo 30 kann Menschen zum Radfahren motivieren und für bessere Luft sorgen.

Was im Juli 2021 als Initiative von sieben Städten begann, ist mittlerweile beim deutschen Städtetag angedockt und zieht Kreise – inzwischen wollen mehr als 70 Städte und Gemeinden Tempo 30 flächendeckend einführen. 

Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit hat zahlreiche positive Auswirkungen auf den Fuß- und Radverkehr. So sorgt es dafür, dass Straßen deutlich sicherer werden, vor allem für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. 

Wir fordern die Stadt Essen auf Initiative des Deutschen Städtetages „LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR“ beizutreten.

Bei niedrigen Geschwindigkeiten sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Kollision durch kürzere Bremswege und bei einem Aufprall ist das Verletzungsrisiko deutlich geringer und die Überlebenschancen deutlich höher. Bei Tempo 30 benötigen Autofahrer:innen eine Strecke von knapp zehn Metern, bis zur  Reaktion – und eine Strecke von etwa fünf Metern, bis das Fahrzeug nach Einleitung der Bremsung zum Stehen kommt. Der Anhalteweg beträgt somit in der Regel etwa 15 Meter. Da sich bei höheren Geschwindigkeiten sowohl der während der Reaktionszeit zurückgelegte Weg als auch der reine Bremsweg maßgeblich erhöhen, verdoppelt sich der Anhalteweg bei Tempo 50 auf knapp 30 Meter.

Auch zu einem besseren Miteinander im Straßenverkehr trägt Tempo 30 bei. Niedrige Geschwindigkeiten geben Autofahrer:innen nicht nur mehr Zeit, Gefahrensituationen zu erfassen und darauf zu reagieren, sondern erleichtern auch die Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmenden. 

„So werden sichere und attraktive Wege geschaffen, für Menschen die das Rad nutzen oder Alltagswege zu Fuß zurücklegen. Außerdem mindert Tempo 30 die Lärm- und Schadstoffbelastung und erhöht damit die Lebensqualität. Darüber hinaus kann direkt vor Ort am besten eingeschätzt werden, welche Höchst­geschwindig­keit aus verkehrstechnischen, ökologischen und städtebaulichen Gründen die beste Lösung ist. Bisher gibt es viele Hürden, die Straßen­verkehrs­ordnung lässt für Kommunen keinen großen Spielraum zu, daher muss diese dringend angepasst werden.“ sagt Simon Grundmann, Vorsitzender der NaturFreunde Essen-West.

Die Straßenverkehrsbehörden haben die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßen oder Straßenabschnitten zu beschränken. Dies kann z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit geschehen oder um die Anwohner:innen vor Lärm oder Abgasen zu schützen. Liegen entsprechende lokale Gegebenheiten vor, kann statt 50 km/h ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden. Die rechtliche Grundlage hierfür ist § 45 der StVO. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist genau geregelt, unter welchen Voraussetzungen das Tempolimit wann und wo umgesetzt werden kann, Klima- sowie Umweltschutzgründe spielen dabei bisher keine Rolle. Oft würde aber Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen auch unabhängig davon sinnvoll sein, wie zum Beispiel bei uns im Bezirk, Essen-West, auf der Frohnhauserstraße oder der Sommerburgstraße.

Lärmbelastung 

Zwischen 30 und 55 Dezibel kann Verkehrslärm an manchen Straßen erreichen. Ab etwa 36 Dezibel beeinträchtigt der Lärm den Schlaf der Anwohner:innen, schätzt das Helmholtz-Zentrum München.

LEBENSWERTE STÄDTE DURCH ANGEMESSENE GESCHWINDIGKEITEN – EINE NEUE KOMMUNALE INITIATIVE FÜR STADTVERTRÄGLICHEREN VERKEHR

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